Bergbausanierer in intensiver Abstimmung mit Genehmigungsbehörde zum Harthkanal

Vor dem Hintergrund von Medienanfragen hat die LMBV wie folgt zu einzelnen Fragen Stellung genommen:

Zum Thema Harthkanal:

Die LMBV hat einen Plangenehmigungsantrag für das Vorhaben „Harthkanal“ bei der Landesdirektion Sachsen als zuständige Obere Wasserbehörde eingereicht. Durch diese erfolgt die Prüfung des Vorhabens. Bezüglich der Klärung von Randbedingungen und Auflagen - welche wesentliche Planungsgrundlagen bzw. Bemessungsparameter für die künftige Ausführung des Bauwerkes darstellen - befindet sich die LMBV derzeit in intensiver Abstimmung mit der Genehmigungsbehörde.

Eine wesentliche Grundlage für die Planungsleistungen zum Harthkanal ist der zum 15.12.2008 durch die Landesdirektion Sachsen erlassene Planfeststellungsbeschluss „Herstellung des Hochwasserspeicherraums Zwenkau und der Anlagen zur Zu- und Ableitung“. Hierin werden maßgebliche Parameter, u.a. bzgl. der zukünftigen Bewirtschaftungsräume sowie der vorzuhaltenden Hochwasserspeicherräume, verbindlich definiert. Während des Hochwasserereignisses 2013 wurde das Hochwasserentlastungs-Bauwerk am Standort Zitzschen erfolgreich in Betrieb genommen und seine Funktion wurde mit der Einleitung von ca. 20 Mio. m³ Wasser aus der Weißen Elster in den Zwenkauer See nachgewiesen.

Auf Grund der Erkenntnisse aus dem Hochwasser 2013 und der Anpassung der Hochwasser- und Bemessungsereignisse ist die Funktion des Hochwasserspeichers mit seinen Ein-, Absperr- und Auslaufbauwerken zu prüfen. Auf Basis der festgelegten Optimierungsschritte wird sich der Baubeginn verzögern. In wie fern lässt sich zum derzeitigen Zeitpunkt nicht sagen.

 

Zum Thema Wasserschlange:

Der Planfeststellungsantrag zur schiffbaren Gewässerverbindung Markkleeberger See – Pleiße (Wasserschlange) wurde im Jahr 2019 auf Grund unüberwindbar erscheinender genehmigungsrechtlicher Probleme vom Vorhabensträger, Kommunales Forum Südraum Leipzig, zurückgezogen. Aktuell wird zusammen mit identischem Vorhabensträger in Form einer Machbarkeitsstudie über Alternativen zur angedachten „Wasserschlange“ befunden.

 

Zum Thema Überschusswasserableitung:

Die Ableitung der prognostizierten Überschusswässer aus dem Verbund von Störmthaler- und Markkleeberger See ist eine Maßnahme, welche einzig in der Verantwortung der LMBV liegt. Zur Machbarkeit der notwendigen Ableitung dieser Mengen Überschusswasser über die Kleine Pleiße läuft zurzeit eine Vorplanung. Dies wird separat und vollkommen unabhängig von etwaigen Entwicklungen zur „Wasserschlange“ betrachtet.

Etwaige Vorzugslösungen für die genehmigungsrechtliche und technische Machbarkeit einer umsetzbaren Variante sind auf Grund der Komplexität des Unterfangens und des doch erheblichen fachtechnischen Aufwandes derzeit noch nicht darstellbar und entziehen sich aktuell auch einer genauen Spezifizierung terminlicher Eckdaten.

 

Ansprechpartner:
Pressesprecher der LMBV:
Dr. Uwe Steinhuber
Tel.: +49 3573 84 4302
 
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Foto: LMBV / Radke

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