Eisvogel am Leipziger Floßgraben: Allgemeinverfügung zeigt weiter Wirkung

Die Bedingungen für eine erfolgreiche Brut des Eisvogels am Floßgraben sind weiterhin gut. Dies ergab das jährliche Monitoring am geschützten Gewässer im südlichen Auwald.
 
"Im Rahmen des Eisvogel-Monitorings im Jahr 2019 hatte es von Anfang März bis Mitte September insgesamt 50 Beobachtungen gegeben, deren Ergebnisse den Naturschutzbehörden der Stadt Leipzig und des Landkreises Leipzig zeitnah übermittelt wurden", sagt Leipzigs Umweltbürgermeister Heiko Rosenthal. "Wie bereits 2018 konnte auch 2019 am Floßgraben zwar erneut nur ein einzelnes Brutpaar festgestellt werden, jedoch zog dieses erfolgreich zwei Bruten groß."

Die Anzahl der Jungvögel lag jeweils im normalen Schwankungsbereich des Eisvogels: Es wurden einmal mindestens sieben und einmal sechs Jungvögel gezählt. Die dritte begonnene Jahresbrut des Paares ging laut Gutachten womöglich an ein kleines Raubtier verloren.

Frostfreie Winter gut für den Eisvogel-Bestand

Jens Kipping vom Büro BioCart hat das ökologische Gutachten erstellt. Er konstatiert: "Der Brutbestand am Floßgraben in 2019 bedeutet ein Verharren auf niedrigem Niveau. Auch im Stadtgebiet ist die Anzahl der Brutpaare seit wenigen Jahren rückläufig. Dies liegt jedoch im natürlichen Schwankungsbereich der Art. Die Jahre 2014 bis 2016 waren wegen des jeweils vorangegangenen milden und nahezu frostfreien Winters ausgesprochen gute Eisvogeljahre mit hohen Beständen."

Durch den Gutachter konnte festgestellt werden, dass die Eisvögel (Alcedo atthis) auf Störungen grundsätzlich empfindlich reagieren, jedoch mit fortschreitender Brutsaison, insbesondere aufgrund der Regeln, mit dem Bootsverkehr arrangiert haben. "Der Floßgraben stellt für den Eisvogel ein optimales Nahrungshabitat dar", erläutert Jens Kipping. "Die Wegesperrungen und zeitlichen Restriktionen der Allgemeinverfügung stellen sicher, dass die brütenden Eisvögel in der Lage sind, ausreichend und vor allem schnell, Beute machen zu können. Dies ist wesentlich für die Aufzucht der Jungen."

Allgemeinverfügung zum Schutz der Eisvögel

Um den Vögeln Ruhe zu ermöglichen ohne den Wassersport komplett zu verbieten, hat die Stadt Leipzig seit der Saison 2016 eine unbefristet gültige Allgemeinverfügung (AGV) zur Nutzung des Floßgrabens erlassen. Diese beinhaltet, dass das Befahren des Floßgrabens mit Wasserfahrzeugen vom 1. März bis 30. September nur eingeschränkt möglich ist. Mit maschinenbetriebenen Booten aller Art ist das Befahren grundsätzlich untersagt.

Für Kajaks und Kanus (muskelkraftbetrieben) ist ein Befahren nur von 11 bis 13 Uhr, von 15 bis 18 Uhr und von 20 bis 22 Uhr zugelassen. Außerdem ist das Betreten und Befahren der Ufer einschließlich eines 20 Meter breiten beidseitigen Uferstreifens und das Freilaufenlassen von Hunden verboten. Entsprechende Hinweisschilder und Absperrungen sind angebracht. Zuwiderhandlungen werden als Ordnungswidrigkeiten oder Straftat verfolgt.

Bewährte Zeitfenster zum Befahren des Floßgrabens

Zur Überprüfung der Wirksamkeit der Allgemeinverfügung lässt die Stadt Leipzig seit 2013 ein Monitoring durchführen. Durch engmaschige Kontrollen werden der Brutstatus, das Brutverhalten und der Bruterfolg untersucht, ausgewertet und mit den Vorjahren verglichen. Gleichzeitig wird aufgezeichnet, ob und inwieweit der Eisvogel durch Boote gestört wurde und wie sich diese Störungen auf sein Verhalten auswirken. Aus der Analyse werden dann Empfehlungen abgeleitet. Heiko Rosenthal: "Das Eisvogel-Monitoring im Jahr 2019 hat wiederholt gezeigt, dass die Allgemeinverfügung für den Floßgraben ihre Wirkung erzielt. Deshalb wird die Stadt Leipzig an den gewohnten Zeitfenstern zum Schutz des Eisvogels bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung des Bootsverkehrs im Floßgraben weiter festhalten."

Im vergangenen Jahr waren insgesamt 18 Kontrollen zur Einhaltung der Allgemeinverfügung durchgeführt worden, darunter sieben Großkontrollen mit Ordnungsamt, Feuerwehr und Wasserschutzpolizei. An Feiertagen bzw. Wochenenden erfolgten acht Kontrollen. Dabei wurden insgesamt 73 Verstöße dokumentiert (im Jahr 2018 waren es 102), wobei 29 Verstöße Privatboote und 34 Verstöße Verleihboote betrafen. Mit Blick auf die neue Saison 2020 kann festgehalten werden, dass bereits Brutaktivitäten am Floßgraben und an stark frequentierten innenstadtnahen Gewässern beobachtet wurden.
 
 
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Bild 1: Eisvogel © Erik Eckstein
Bild 2: Bruthöhle am Floßgraben © BioCart, Jens Kipping
Bild 3: Blick in die Bruthöhle am Floßgraben: junge Eisvögel © BioCart, Jens Kipping
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