Leipziger Stadtrat beschließt Aufstellung des WTNK als städtebauliches Entwicklungskonzept

Im Zuge der Fortschreibung des Wassertouristischen Nutzungskonzeptes (WTNK) wurde am 14. Oktober 2020 in der Ratsversammlung der Stadt Leipzig der Beschluss zur Aufstellung des WTNK als städtebauliches Entwicklungskonzept gefasst. "Immer mehr Menschen zieht es aufs Wasser vor der Haustür. Mit einem neuen Konzept will Leipzig nun die Gewässernutzung besser lenken und kanalisieren", erläutert der Bürgermeister und Beigeordnete für Umwelt, Klima, Ordnung und Sport, Heiko Rosenthal.

Das WTNK ist insbesondere ein Steuerungskonzept für die wassertouristische Nutzung, um im Einklang mit dem Arten- und Naturschutz, aber auch der Gewässerökologie und den Anforderungen der Wasserrahmenrichtlinie im Gewässersystem und insbesondere in den Auengebieten zu handeln. Bislang war es als informelle und richtungsweisende, jedoch nicht als verbindliche Planung angelegt. Die vergangenen Jahre zeigten aber auf, dass damit die Funktion und der Stellenwert des WTNK in den formellen Planungs- und Genehmigungsverfahren unklar waren. Deshalb soll es nun als städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch (BauGB) den Charakter eines formellen Plans erhalten. Sofern ein Konzeptbeschluss nach Abschluss des Verfahrens vorliegt, bedarf es für die einzelnen Projekte trotzdem die jeweilige Einzelzulassung.

Damit das WTNK in möglichst allen Kommunen und Gemeinden, die am Gewässerverbund liegen, als städtebauliches Konzept behandelt wird, fand am 3. September 2020 ein Parlamentarischer Abend für die betreffenden Stadt- und Gemeinderäte statt. Gemeinsam mit dem für die WTNK-Fortschreibung beauftragten Planungsbüro Bosch & Partner GmbH und der Rechtsanwaltskanzlei Füßer & Kollegen informierte Heiko Rosenthal dort bereits über den aktuellen Sachstand bei der inhaltlichen Fortschreibung des WTNK und die rechtliche Einordnung als städtebauliches Entwicklungskonzept.

Weitere Informationen zum Parlamentarischen Abend finden Sie hier.

Weitere Informationen zur aktuellen Fortschreibung des Wassertouristischen Nutzungskonzeptes finden Sie hier.

 

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Foto oben: Karl-Heine-Kanal

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