Bekanntmachung der Allgemeinverfügung zur Untersagung jeglicher Nutzung der Gewässer Markkleeberger See, Störmthaler See und Störmthaler Kanal
Aufgrund der festgestellten Gefahrenlage an der Kanuparkschleuse im Störmthaler See sieht sich der Landkreis Leipzig in der Pflicht, die Nutzung der Gewässer Störmthaler See, Störmthaler Kanal und Markkleeberger See ab sofort zeitlich befristet bis zum Ablauf des 31.05.2021 zu untersagen.
Die Untersagung der Gewässernutzung betrifft sämtliche Bootsnutzungen, Baden, Tauchen, Angeln vom Boot aus sowie Wassersportaktivitäten und ist zwingend geboten, um eine Gefahr für Leib und Leben auszuschließen.
Die Allgemeinverfügung zur Untersagung jeglicher Nutzung der Gewässer Markkleeberger See, Störmthaler See und Störmthaler Kanal können Sie hier downloaden.
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Bild oben: Stoermthaler See_A38_Kanuparkschleuse_Markkleeberger See_2019 © LMBV, Peter Radke