Die Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft (LMBV) hat im März als verantwortlicher Bergbausanierer bei einer regulären Überwachung Schäden und Rissbildungen am Böschungssystem des Kanals zwischen Störmthaler und Markkleeberger See nahe der Kanuparkschleuse festgestellt und dies dem Sächsischen Oberbergamt und der Landesdirektion Sachsen förmlich angezeigt sowie den Landkreis Leipzig informiert. Die LMBV hat daraufhin mit Sicherungsmaßnahmen begonnen.
Untersagung der Nutzung
Nachdem die LMBV zunächst Maßnahmen ergriffen hat, um Gefahren für die geotechnische Sicherheit auszuschließen, werden im Kanal derzeit Maßnahmen zur dauerhaften Sicherung ausgeführt. Wegen dieser baulichen Sicherung im Bereich des Störmthaler Kanals und der noch bestehenden Gefährdungslage hat der Landrat des Landkreises Leipzig die Nutzungseinschränkungen auf dem Störmthaler See, im Störmthaler Kanal und auf dem Markkleeberger See nun unbefristet ausgesprochen - bis zur Freigabe der Gewässer durch öffentlichen Bekanntmachung des Landratsamtes. Ursprünglich war die Sperrung bis zum 31. Mai 2021 geplant und das Landratsamt ist bemüht, die Seen zügig freizugeben, sobald die Sicherheit gewährleistet ist.
Somit sind bis zum Ende der Sicherungsmaßnahmen die Nutzung der Seen als Badegewässer sowie der Betrieb von Booten und alle sonstigen Nutzungen auf diesen nicht gestattet. Zudem ist weiterhin mit temporären Einschränkungen an den vorhandenen parallel verlaufenden Wirtschaftswegen entlang des Störmthaler Kanals zu rechnen. Der Kanal wird voraussichtlich für einen längeren Zeitraum nicht nutzbar sein.
Die Allgemeinverfügung im pdf-Format finden Sie hier. Ein FAQ des Seebetreibers, in dem die aktuell vorliegenden Informationen zu den Einschränkungen am Markkleeberger See in Kurzform zusammengefasst sind, finden Sie hier.
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Bild oben: Stoermthaler See_A38_Kanuparkschleuse_Markkleeberger See_2019 © LMBV, Peter Radke