Steuerungsgruppe fordert weiterhin die Verwirklichung des „Harthkanals“ als wassertouristisches Schlüsselprojekt

Der „Harthkanal“ als hochpriorisiertes Schlüsselprojekt des Touristischen Gewässerverbundes im Leipziger Neuseenland soll zukünftig die Möglichkeit bieten, per Boot vom Hafen Zwenkau bis zum Leipziger Stadthafen zu fahren. Dabei soll der rund 750 Meter lange „Harthkanal“ nicht nur wassertouristisch genutzt werden, er dient zugleich der Hochwasserentlastung und soll das Überschusswasser aus dem Zwenkauer See ableiten.

Bei der Planung des Projektes wurde deshalb bislang die Absicht verfolgt, eine Bündelung der wasserwirtschaftlichen Ziele und der gewässertouristischen Funktionen zu erreichen. Die bisherigen vorbereitenden Arbeiten zu dieser Baumaßnahme oblagen der LMBV und erfolgten im Zuge eines Schnittstellenprojektes nach dem Verwaltungsabkommen Braunkohlesanierung zwischen Bund und Ländern, das heißt einer gemeinsame Finanzierung von Grundsanierung und Erhöhung des Folgenutzungsstandards.

Die geplanten Gesamtkosten für den Bau haben sich in den vergangenen Jahren jedoch drastisch erhöht und damit das verfügbare Budget der sogenannten §4-Mittel um ein Vielfaches überschritten. Der Sprecher der Steuerungsgruppe Leipziger Neuseenland, Landrat Henry Graichen, war deshalb bereits mehrfach gemeinsam mit dem Oberbürgermeister der Stadt Leipzig, Burkhard Jung, und dem Landrat des Landkreises Nordsachsen, Kai Emanuel, im Gespräch mit dem Ministerpräsidenten des Freistaates, Michael Kretschmer, um nach geeigneten Lösungsansätzen zu suchen. Trotzdem muss konstatiert werden, dass zum heutigen Zeitpunkt keine gesicherte Finanzierung für das Schlüsselvorhaben „Harthkanal“ in Aussicht steht.

In der Folge hat es zu Beginn des Jahres 2023 eine Abstimmung zwischen den hauptbeteiligten Behördenvertretern und der LMBV zum Sachstand und zu den Perspektiven des „Harthkanals“ gegeben. Im Ergebnis dessen strebt die LMBV eine Beendigung des Schnittstellenprojektes an, um zeitnah ihrer berg- und wasserrechtlichen Verpflichtung im Zuge der Grundsanierung zur Überschusswasserableitung aus dem Zwenkauer See gerecht werden zu können.

In der heutigen Sitzung der Steuerungsgruppe Leipziger Neuseenland wurde dieser Sachverhalt ausführlich diskutiert. Dabei kam zum Ausdruck, dass die Mitglieder der Steuerungsgruppe die Aufkündigung des Schnittstellenprojektes nicht unwidersprochen hinnehmen werden.

Aus diesem Grund wurde der folgende Beschluss gefasst:

(1) Die Steuerungsgruppe hält – unabhängig von einem Abschluss des Schnittstellenprojektes zwischen § 2 und § 4 nach VA-Braunkohlesanierung – an der Einstufung des  Harthkanals als wassertouristisches Schlüsselprojekt fest und fordert weiterhin dessen Verwirklichung zur Inwertsetzung des Kurses 1.

(2) Die wasserwirtschaftlichen Maßnahmen entsprechend den berg- und wasserrechtlichen Verpflichtungslagen der LMBV zur Überschusswasserableitung und zur Hochwasserentlastung werden als prioritär für die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit eingeschätzt und entsprechend unterstützt.

(3) Bei einer separaten, zeitlich vorgezogenen Realisierung der notwendigen wasserwirtschaftlichen Maßnahmen besteht die regionale Mindestanforderung darin, diese in der Weise zu planen und auszuführen, dass eine Trassenfreihaltung zur späteren Umsetzung der wassertouristischen Maßnahmen erfolgt.

(4) Für die in der Folge der Beendigung des Schnittstellenprojektes erforderlich werdenden Umplanungen fordert die Steuerungsgruppe eine qualifizierte und stetige Einbeziehung der kommunalen und wassertouristischen Akteure des Leipziger Neuseenlands auch für den wasserwirtschaftlichen Teil.

(5) Die Staatsregierung wird aufgefordert, im Rahmen der Strukturstärkung im Kontext zum Kohleausstieg eine konstruktive Prüfung vorzunehmen, ob und in welcher Form für die zweite Förderperiode ab 2027 eine Finanzierungsgrundlage vorzugsweise als Landesprojekt eröffnet werden kann.

(6) Die Staatsregierung wird gebeten, für die Fortführung der wassertouristischen Komponente des Harthkanals eine tragfähige Projektträgerschaft unter maßgeblicher Berücksichtigung der erforderlichen Fachkompetenz zur Realisierung von wasserwirtschaftlichen Großprojekten zu gewährleisten.

(7) Der Sprecher der Steuerungsgruppe wird damit beauftragt, den Stellenwert und die Perspektiven des Schlüsselprojektes gegenüber Staatsregierung und Medien proaktiv zu vertreten. Der OBM der Stadt Leipzig und der Landrat des Landkreises Nordsachsen unterstützen dies mit Nachdruck.

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