Am Böschungssystem des Kanals zwischen dem Störmthaler und Markkleeberger See sind im Rahmen des regulären Monitoringprogramms Böschungsschäden und Rissbildungen nahe dem Schleusenbauwerk (Kanuparkschleuse) festgestellt worden. Diesen Sachverhalt hat die LMBV dem Sächsischen Oberbergamt sowie der Landesdirektion Sachsen am 17. März 2021 förmlich angezeigt. Die LMBV hat als verantwortlicher Bergbausanierer Sofortmaßnahmen veranlasst, um Gefahren für die geotechnische Sicherheit auszuschließen. Ebenso ist sie für die Durchführung der Sicherungsmaßnahmen verantwortlich.
Zur Sicherung des Störmthaler Kanals und der Kanuparkschleuse werden voraussichtlich ab 29. März 2021 zusätzliche Querbauwerke oberhalb und unterhalb des Schleusenbauwerkes in den Kanal eingebaut werden, um eine temporäre Sicherung zu schaffen und nachfolgende Maßnahmen risikolos vorbereiten zu können. Wegen dieser baulichen Maßnahmen im Bereich des Störmthaler Kanals und der Gefährdungslage hat der Landkreis Leipzig die Nutzung der Gewässer Störmthaler See, Störmthaler Kanal und Markkleeberger See zeitlich befristet bis zum Ablauf des 31.05.2021 untersagt. Die Untersagung der Gewässernutzung betrifft sämtliche Bootsnutzungen, Baden, Tauchen, Angeln vom Boot aus sowie Wassersportaktivitäten und ist zwingend geboten, um eine Gefahr für Leib und Leben auszuschließen. Zusätzlich ist mit temporären Einschränkungen an den vorhandenen parallel verlaufenden Wirtschaftswegen entlang des Störmthaler Kanals zu rechnen.
Anlass für die Maßnahmen ist ein im März 2021 im Auftrag der LMBV von einem Sachverständigenteam vorgestelltes geotechnisches Gutachten. Es zeigt Defizite bei der dauerhaften Standsicherheit der Seitenböschungen und des Schleusenbauwerks auf und empfiehlt insbesondere eine zeitnahe Abriegelung des Bereichs, weitere Kontrollen und eine messtechnische Überwachung. Zur Ermittlung der Ursachen sind weitere Untersuchungen erforderlich. Perspektivisch sollen Sicherungsmaßnahmen zur Wiederherstellung der geotechnischen Sicherheit und der wassertouristischen Nutzungsfähigkeit der Anlagen veranlasst werden. Am 23. März 2021 bildete sich eine Arbeitsgruppe aus Vertretern der zuständigen Behörden, Gutachtern, kommunalen Vertretern und LMBV. Am 26. März 2021 hat ein Mediengespräch stattfinden.
Hintergrund
Der Störmthaler Kanal und die Kanuparkschleuse befinden sich auf einer Bergbaukippe des ehemaligen Tagebaus Espenhain. Gebaut wurde die Schleuse zwischen März 2011 und Oktober 2012 in Projektträgerschaft der LMBV. Finanziert wurde die Maßnahme gemäß § 2 und § 4 des Verwaltungsabkommens zur Braunkohlesanierung. 2013 wurde das Bauwerk an die Stadt Markkleeberg übergeben und wird seither durch die Entwicklungsgesellschaft für Gewerbe und Wohnen mbH (EGW) betrieben. Neben ihrer touristischen Funktion dient die Schleuse der notwendigen Ableitung des Überschusswassers aus dem ca. 4 Meter höher gelegenen Störmthaler See.
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Bild oben: Stoermthaler See_A38_Kanuparkschleuse_Markkleeberger See_2019 © LMBV, Peter Radke
Bilder unten: Störmthaler Kanal und Kanuparkschleuse mit Beschriftung © LMBV