Zwischennutzung am Wallendorfer See und Raßnitzer See wieder erlaubt

Seit dem 24. Mai 2019 ist das Baden und Windsurfen an den Bergbaufolgeseen Wallendorfer See und Raßnitzer See bei Merseburg an den dafür vorgesehenen Uferstellen und freigegeben Wasserflächen wieder erlaubt. Die bis zum 15. September 2019 beschränkte Zwischennutzung ist in den Allgemeinverfügungen des Landkreises Saalekreis für beide Bergbaufolgeseen geregelt.
 
Auf dem Wallendorfer See ist zudem das Befahren mit kleinen Boten von max. 10 Metern Länge möglich. Die Karten der Allgemeinverfügungen stehen an den drei Badestellen am Wallendorfer See sowie an der Badestelle am Raßnitzer See zur Verfügung.

Die Allgemeinverfügungen sind vorerst bis 15. September 2019 befristet. Dies ist notwendig, da die Bergbaufolgeseen offiziell noch unter Bergrecht stehen und notwendige Sicherungsmaßnahmen an den Gewässern zu erledigen sind. Die in Mehrzahl vorhandenen Filterbrunnen an Wegen und Uferbereichen in dem ehemaligen Tagebaugebiet Merseburg-Ost werden wöchentlich von der LMBV kontrolliert und verwahrt. Langfristiges Ziel ist es, nach Beendigung der Bergaufsicht eine unbefristete Allgemeinverfügung für die Bergbaufolgeseen südlich von Halle (Saale) zu ermöglichen. Zur Seite des Landkreises Saalekreis gelangen Sie hier.
 
Quellen: LK Saalekreis /LMBV
 
 
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Bild oben: Wallendorfer und Raßnitzer See © LMBV, Peter Radke
 
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